Titelbild: wirestock_creators
In einer Welt, die sich zunehmend digitalisiert, spielt der Zugang für online Dienstleistungen eine entscheidende Rolle. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein wichtiger Schritt zu einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung durch die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Doch was genau verbirgt sich hinter dem OZG?
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein Gesetz, das im Jahr 2017 in Deutschland verabschiedet wurde und das Ziel verfolgt, Verwaltungsleistungen digital zugänglich zu machen. Es schreibt vor, dass alle Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 online angeboten werden müssen. Das OZG betrifft Bund, Länder und Kommunen und zielt darauf ab, den Behördengang für Bürger und Unternehmen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Konkrete Ziele dabei sind:
- Effizientere Arbeitsabläufe
- Moderne IT-Infrastrukturen
- Nachhaltiges Arbeiten
- Nutzerfreundlichkeit
- Gemeinsamer Standard
Die Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen zählt sogar zu den Top 100 aus dem OZG-Umsetzungskatalog und damit zu den wichtigsten Verwaltungsleistungen, da diese am häufigsten von Bürgern und Unternehmen genutzt werden. Weiteres großes Thema im kommunalen Umfeld im Zusammenhang mit OZG sind die Sportförderungen.
Im Verlaufe der Jahre konnten wir mit vielen Städten Deutschlands kooperieren und ein Repertoire an Features aufbauen, welche unseren Kunden bestmöglich beim Verwalten Ihrer Sportanlagen helfen. Themen wie Datensicherheit, leichte Zugänglichkeit, Barrierefreiheit und Effizienz stehen dabei immer im Mittelpunkt.
Quellen:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
DStGB: Deutscher Städte- und Gemeindebund